Betriebshaftpflicht
Generalüber- und Unternehmer sowie Bauträger- und Baubetreuungsgesellschaften, die keine eigenen Ingenieurleistungen (Planungs-, Bauleitungstätigkeiten) erbringen bzw. diese vollständig an Dritte (Subunternehmer, die keine Beteiligung am GU/GÜ/Baubetreuer/Bauträger haben) vergeben, benötigen grundsätzlich eine Bauträger-Betriebshaftpflichtversicherung.
Diese umfasst grundsätzlich ebenfalls eine Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Architekten- und Ingenieurleistungen sind damit jedoch nicht versichert, ebenso ist der Schaden am Objekt selbst nicht versicherbar.
Gerne suchen wir Ihnen die für Sie tatsächlich passende Absicherung!
Diese umfasst grundsätzlich ebenfalls eine Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Architekten- und Ingenieurleistungen sind damit jedoch nicht versichert, ebenso ist der Schaden am Objekt selbst nicht versicherbar.
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