Betriebshaftpflicht

Generalüber- und Unternehmer sowie Bauträger- und Baubetreuungsgesellschaften, die keine eigenen Ingenieurleistungen (Planungs-, Bauleitungstätigkeiten) erbringen bzw. diese vollständig an Dritte (Subunternehmer, die keine Beteiligung am GU/GÜ/Baubetreuer/Bauträger haben) vergeben, benötigen grundsätzlich eine Bauträger-Betriebshaftpflichtversicherung.

Diese umfasst grundsätzlich ebenfalls eine Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Architekten- und Ingenieurleistungen sind damit jedoch nicht versichert, ebenso ist der Schaden am Objekt selbst nicht versicherbar.

Gerne suchen wir Ihnen die für Sie tatsächlich passende Absicherung!