Berufshaftpflicht


Über eine normale Betriebshaftpflichtversicherung sind nur Ansprüche versichert, welche aufgrund von Personen- oder Sachschäden oder aus daraus folgenden Vermögensschäden gestellt werden.  

Die separate Berufshaftpflichtversicherung dagegen ist eine Haftpflichtversicherung für spezielle Berufe, z.B.  Architekten und Ingenieure. Hier sind die freiberuflich zu erbringenden Ingenieurleistungen versichert, soweit  keine Beteiligung des Versicherungsnehmers an einem gewerblichen Unternehmen besteht, das die Ausführung der Baumaßnahme übernimmt.

Die Berufshaftpflichtversicherung schließt zusätzlich auch Ansprüche wegen des spezifischen Schadenpotentials dieser Berufe in die Versicherungsdeckung mit ein sowie den Schaden am zu erstellenden Objekt.