Vertrauensschadenhaftpflicht

Durch Manipulationen kriminell veranlagter eigener Mitarbeiter in Einkauf, im Vertrieb, in der Buchhaltung oder im Lager erleiden Betriebe jedes Jahr allein in Deutschland einen Verlust in Höhe von ca. 6 Milliarden Euro.

Der Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung sollte deshalb in Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung zum festen Bestandteil der Versicherungsabsicherung gehören.

Schäden infolge vorsätzlicher unerlaubter Handlungen von Mitarbeitern durch Unterschlagung, Untreue, Diebstahl oder Betrug sind dabei genauso versichert wie strafbaren Handlungen von beauftragten Personen, z.B. Reinigungs- und Wartungspersonal.